Als Facharzt für Chirurgie mit der Zusatzbezeichnung Unfallchirurgie bin ich als Durchgangsarzt (D-Arzt) für die besondere Behandlung von Arbeits- und Schulunfällen von den Berufsgenossenschaften (BG) zugelassen. Dies betrifft sowohl die Erstbehandlung nach einem Unfall als auch die erforderliche Weiterbehandlung nach stattgehabter stationärer Behandlung an einem Krankenhaus. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit an einer berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik können Sie in meiner Praxis eine kompetente Beurteilung und Behandlung bei Arbeits- und Schulunfällen erwarten.
Im Rahmen einer gesonderten BG-Sprechstunde kann immer kurzfristig einen Termin vereinbart werden.
Auch kann eine gegebenenfalls erforderliche Begutachtung zur Feststellung einer Unfallrente direkt von mir durchgeführt werden.
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